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   BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08   

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BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08 (https://dejure.org/2010,7888)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 4 AZR 955/08 (https://dejure.org/2010,7888)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 955/08 (https://dejure.org/2010,7888)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 24.03.2010, 4 AZR 713/08.

  • Bundesarbeitsgericht

    Zur Anwendung eines Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe - keine Tarifpluralität oder Tarifkonkurrenz im Fall der gleichzeitigen Geltung des TV-V und des TV-N NW

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Zur Anwendung eines Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe - keine Tarifpluralität oder Tarifkonkurrenz im Fall der gleichzeitigen Geltung des TV-V und des TV-N NW

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorrang der Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe; Weder Tarifpluralität noch Tarifkonkurrenz durch Zuordnung von Betrieben bzw. Betriebsteilen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang der Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe; Weder Tarifpluralität noch Tarifkonkurrenz durch Zuordnung von Betrieben bzw. Betriebsteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    bb) Aber selbst wenn man zur Auslegung der arbeitsvertraglichen Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder Tarifwerkes, insbesondere vor dem Hintergrund des Gleichstellungszwecks, die Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung zur Auflösung einer Tarifpluralität heranziehen würde, fänden sie - ungeachtet der Tatsache, dass der Senat in seinem Beschluss vom 27. Januar 2010 davon ausgegangen ist, dass eine Tarifpluralität nicht nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufzulösen ist (- 4 AZR 549/08 (A) - Rn. 43 ff., NZA 2010, 648, 649)  - keine Anwendung.

    Eine solche liegt nach allgemeinem Verständnis dann vor, wenn der Betrieb des Arbeitgebers vom Geltungsbereich zweier von verschiedenen Gewerkschaften geschlossener Tarifverträge für Arbeitsverhältnisse derselben Art erfasst wird, an die der Arbeitgeber gebunden ist, während für den jeweiligen Teil der Arbeitnehmer je nach Tarifgebundenheit nur einer der beiden Tarifverträge Anwendung findet (vgl. nur BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) - Rn. 36 mwN, aaO).

  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04

    Zusatzurlaub - Ablösung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Auch das Bundesarbeitsgericht ist insoweit von einem wirksamen, den BMT-G II im konkreten Arbeitsverhältnis ablösenden TV-N NW ausgegangen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

    Soweit die Geltung des BMT-G II betroffen ist, haben die Tarifvertragsparteien in dessen § 1a eine eigenständige Kollisionslösungsregelung im Sinne eines Vorrangs des TV-V bzw. des TV-N NW getroffen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 1 der Gründe "Ablösungsprinzip", EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann der Fall, wenn die Frage des anwendbaren Tarifvertrages für eine Mehrzahl von Rechtsansprüchen bedeutsam ist (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11, BAGE 128, 165; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - Rn. 10, ZTR 2007, 151; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9).

    Die Anwendung des Grundsatzes der Tarifeinheit führt nicht zu einer Korrektur des im Arbeitsvertrag privatautonom gebildeten, übereinstimmenden Willens, im Arbeitsverhältnis einen bestimmten Tarifvertrag maßgebend sein zu lassen (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 28, 34, BAGE 128, 165), der ggf. durch Vertragsauslegung nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist.

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Sie kommt dagegen nicht in Betracht, wenn bereits die Auslegung ergibt, dass nur einer von mehreren Tarifverträgen gelten kann oder gelten soll (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 36, BAGE 128, 175).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92

    Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Eine Tarifkonkurrenz ist dann gegeben, wenn für dasselbe Arbeitsverhältnis zwei verschiedene Tarifverträge normativ gelten (BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238, 245).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Tarifvertragsparteien können Rechtsnormen nur für sich selbst und ihre Mitglieder verbindlich vereinbaren; nur so weit reicht ihre Normsetzungsmacht (BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 3 Nr. 41 = EzA GG Art. 9 Nr. 98).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Er wendet sie aus Gründen des Vertrauensschutzes aber weiterhin auf Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (vgl. nur BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 28 ff., BAGE 122, 74, 81 ff.).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    (aa) Tarifvertragsparteien sind im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei, den Geltungsbereich ihrer Vereinbarungen eigenständig festzulegen (st. Rspr., vgl. nur BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, 172 mwN).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann der Fall, wenn die Frage des anwendbaren Tarifvertrages für eine Mehrzahl von Rechtsansprüchen bedeutsam ist (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11, BAGE 128, 165; 13. September 2006 - 4 AZR 803/05 - Rn. 10, ZTR 2007, 151; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9).
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08
    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden sollte, um jedenfalls so zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. nur BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 21 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 63 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 38).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 803/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • LAG Hamm, 12.08.2008 - 4 Sa 118/08
  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 461/63

    Gewerblicher Betrieb - Fachlicher Geltungsbereich - Baugewerbe - Bautarife -

  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 1024/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

    Soweit dies dennoch beabsichtigt gewesen sein sollte, handelte es sich um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter (zur Unzulässigkeit eines solchen Vertrages: BAG, Beschluss vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 -, juris, Rn. 33, Urteil vom 16.06.2010 - 4 AZR 955/08 -, juris, Rn. 40).
  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 1023/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

    Soweit dies dennoch beabsichtigt gewesen sein sollte, handelte es sich um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter (zur Unzulässigkeit eines solchen Vertrages: BAG, Beschluss vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 -, juris, Rn. 33, Urteil vom 16.06.2010 - 4 AZR 955/08 -, juris, Rn. 40).
  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 1025/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

    Soweit dies dennoch beabsichtigt gewesen sein sollte, handelte es sich um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter (zur Unzulässigkeit eines solchen Vertrages: BAG, Beschluss vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 -, juris, Rn. 33, Urteil vom 16.06.2010 - 4 AZR 955/08 -, juris, Rn. 40).
  • LAG Köln, 02.11.2010 - 12 Sa 707/10

    Konzernausweis für Beschäftigte in Tochterunternehmen; unbegründete Klage eines

    Soweit dies dennoch beabsichtigt gewesen sein sollte, handelte es sich um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter (zur Unzulässigkeit eines solchen Vertrages: BAG, Beschluss vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 -, juris, Rn. 33, Urteil vom 16.06.2010 - 4 AZR 955/08 -, juris, Rn. 40).
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